Wir brauchen Sie!
Die Bürgerstiftung für Quedlinburg realisiert ihre Fördermaßnahmen ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Weitere Zustiftungen ermöglichen deshalb die langfristige und kontinuierliche Unterstützung wichtiger, dem Gemeinwohl dienender Projekte.
Der Stifter erweitert als engagierter Bürger seinen Handlungsspielraum in einer starken Gemeinschaft gleichgesinnter Menschen, die zukunftsweisende Projekte auf den Weg bringen und begleiten wollen.
Sie wollen sich engagieren? Sie wollen fördern? Sie wollen teilhaben?
Dann jetzt! Wir brauchen Sie!
Stifter kann jede natürliche oder juristische Person werden. Sie können auch kleine Beträgen spenden.
Sie entscheiden sich für einen von zwei Wegen:
Sie stiften:
Ihr Betrag fließt in das Stiftungskapital, welches permanent in der Stiftung verbleibt. Die jährlichen Zinserträge werden durch einen Gremienbeschluss an sich bei uns bewerbende Einrichtungen ausgeschüttet.
Sie spenden:
Ihre Zuwendung fließt direkt in eines der aktuellen Projekte und hilft somit bei dessen Umsetzung.
Und sie haben ggf. auch einen wirtschaftlichen Vorteil: Im Rahmen des Einkommensteuerrechts sind Zuwendungen dieser Art als Sonderausgaben absetzbar.
Wie erhalten Sie eine Spendenbescheinigung?
Bis zu einem Betrag von 200 EUR nutzen Sie als Nachweis Ihren Kontoauszug, soweit Sie als natürliche Person spenden. Bei größeren Beträgen erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, wenn Sie bei der Überweisung Ihre Adresse im Verwendungszweck angeben.
Unterstützen Sie bitte unsere Vorhaben durch Zahlungen auf eines unserer Konten oder nehmen Sie mit uns per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kontakt auf.
Bankverbindungen:
Harzsparkasse: IBAN: DE09 8105 2000 0300 0700 04, BIC: NOLADE21HRZ
Harzer Volksbank: IBAN: DE76 8006 3508 2010 9881 00, BIC: GENODEF1QLB