Stiftungsvorstand
Der Vorstand hat die grundsätzliche Aufgabe, die Geschäfte der Stiftung zu führen.
Er hat Richtlinienkompetenz für die Anlage und die Verwaltung des Stiftungsvermögens.
Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.